LEISTUNGEN

Unsere Leistungen

Wir beraten Sie gerne!

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Von Anfang an, an Ihrer Seite!

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APIT GmbH ist spezialisiert auf die intensivmedizinische Betreuung von schwerstkranken und behinderten Menschen jeden Alters, inkl. 24 Stunden Pflege, in Frankfurt a. M. und Umgebung. Darüber hinaus bieten wir ein breites Spektrum pflegerischer Leistungen etwa im Bereich der Körperpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung an.

Wir bereiten die Wohnung unserer Patienten optimal auf die individuellen pflegerischen und medizintechnischen Anforderungen vor. Von Vorteil ist es deswegen, wenn wir frühzeitig mit dem Patienten Kontakt aufnehmen, so kann ihm der Übergang, von der Klinik in die eigenen vier Wände, so angenehm wie möglich gestaltet werden.

Intensivpflegerische Betreuung


Wir übernehmen die Pflege bei:


  • Schlaganfall (apoplektischer Insult)
  • Hirnblutungen
  • Schädel-, Hirn- und Rückenmarksverletzungen
  • entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems
  • Wachkoma
  • hypoxischem Hirnschaden
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Verengungen der Herzkranzgefäße, Pumpfunktionsschwäche, Herzklappenschaden, Herzrhythmusstörungen)
  • Lungenerkrankungen (Asthma/COPD, Mukoviszidose, Schlafapnoe)
  • Stoffwechselerkrankungen (Diabetes, Leberfunktionsstörungen)
  • Nierenfunktionsstörungen
  • Krebserkrankungen
  • Amyothropher Lateralsklerose (ALS)
  • Respiratorischer Insuffizienz
  • Undine-Syndrom
  • angeborene Stimmbandparese
  • angeborene Apnoen
  • Muskelerkrankungen
  • Progerie
  • Fortgeschrittener Multiple Sklerose
  • Bestimmten Trisomiegendefekten

Behandlungspflegerische Leistungen:


  • Injektionen und Infusionen
  • Katheterisierung und Spülungen
  • Verbände anlegen und wechseln
  • Stomaversorgung
  • Wechsel von Trachealkanülen
  • Absaugen
  • Inhalation
  • Einlauf
  • Sondenpflege
  • künstliche Beatmung
  • enterale und parenterale Ernährung (künstliche Ernährung)
  • Medikamentenverabreichung
  • Blutzucker-Schnelltests
  • Blutdruckkontrolle
  • Kinderintensivpflege

Grundpflegerische Leistungen und weiteres:


  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Windeln, Rasieren etc.)
  • Lagerung und Mobilisierung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Wäschepflege, kleinere Reinigungsarbeiten)
  • Pflegehilfsmittel: Wir beraten und unterstützen die Patienten bei der Anschaffung von Hilfsmitteln, wie etwa Pflegebetten und Rollstühlen.

Leistungen speziell bei Kindern:


Wir übernehmen die Pflege bei:


  • Angeborenen und erworbenen Hirnschädigungen
  • Lungenerkrankungen
  • Neurologischen Erkrankungen
  • Entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems
  • Angeborenen Apnoen
  • Erkrankungen infolge von Frühgeburt (z. B. Bronchopulmonale Dysplasien oder Bradykardie-Apnoe-Syndrom)
  • Angeborene Syndrome und Fehlbildungen (z. B. Pierre-Robin-Sequenz oder Joubet-Syndrom)
  • Querschnittslähmungen
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Genetischen Erkrankungen
  • Muskelerkrankungen
  • Undine Syndrom
  • Angeborenen Stimmbandparesen


Wir begleiten Ihr Kind (auch Jugendliche) gerne in den Kindergarten, in die Schule oder in die Arbeitsstätte.

Außerklinische Intensivpflege

eine Alternative zum Alten- oder Pflegeheim

Nicht immer sind Patienten und Angehörige ausreichend darüber informiert, dass es einen Rechtsanspruch auf eine medizinische Versorgung und Pflege daheim gibt. Dieser Anspruch gilt auch für Intensivpatienten. Die Vorteile der häuslichen Pflege, gegenüber einem Heimaufenthalt, liegen auf der Hand: Für alte und für schwerstkranke Menschen bringt der Wechsel in ein Heim zusätzliche Belastungen mit sich, weil der neue Ort gewohnte Lebensrhythmen tiefgreifend verändert.


In den eigenen vier Wänden fühlt sich der Patient zu Hause, hier spürt er die vertraute Atmosphäre, Angehörige im Haushalt können für familiäre Geborgenheit sorgen.


Pflegebedürftigkeit heißt nicht, individuelle Bedürfnisse und Vorlieben aufgeben zu müssen. Es heißt aber in der Regel, auf professionelle medizinische und pflegerische Hilfe angewiesen zu sein.


Von grundlegender Bedeutung für eine ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung ist deswegen, dass hier alle Voraussetzungen für eine optimale medizinische Versorgung und Pflege des Patienten gegeben sind.

Dazu zählt die Betreuung durch medizinische Fachkräfte – auch rund um die Uhr − sowie die Verfügbarkeit von medizintechnischen Geräten, etwa zur künstlichen Beatmung oder zur Heimdialyse.


APIT bietet als häuslicher Pflegedienst und Spezialist für die häusliche Intensivpflege diese Leistungen an, übernimmt aber auch allgemeine pflegerische Aufgaben im Bereich der Körperpflege und Haushaltsführung.


In enger Abstimmung mit dem Patienten, dem Arzt und den Angehörigen klären wir, welche Betreuungsmaßnahmen vonnöten sind und informieren uns eingehend über die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben des Patienten.


Außerdem treten wir mit den Sozialleistungsträgern wie Kranken- und Pflegekassen in Kontakt und verhandeln mit ihnen über die Kostenübernahme für die Pflegeleistungen.


Das wichtigste Ziel unserer Arbeit ist es, den Patienten in ihrer vertrauten Umgebung ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen.

Unser Leistungsangebot

  • 1. Krankenversicherung

    Im Rahmen der Krankenversicherung bieten wir die folgenden Leistungen an:


    Krankenhausersatzpflege (§ 37,1 SGB V)

    • Zur Vermeidung von Krankenhauseinweisungen
    • Zur Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts
    • Wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist

    Behandlungspflege (§ 37,2 SGB V)

    • Zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung

    Tag- und Nachtwache (§ 37 SGB V)

    Pflichtleistung (§ 38,1 SGB V)

    • Familienpflege, Kinderbetreuung bei Verhinderung der Betreuungsperson

    Satzungsleistung (§ 38,2 SGB V)

    • Weiterführung des Haushalts bei pflegebedürftigen Menschen bis zu sechs Wochen
    • Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern
  • 2. Pflegeversicherung

    Wir erbringen Leistungen im Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Wir beraten pflegende Angehörige über die Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen sie gezielt bei der Pflege vor Ort.

  • 3. Sozialversicherung

    Hilfe zur Pflege (§ 68 Bundessozialhilfegesetz (BSHG))


    • Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

    Ergänzende Hilfe zur Pflege (§ 69 b BSHG)

Unsere Partner

Von grundsätzlicher Bedeutung, für die optimale häusliche Pflege schwerstkranker und behinderter Menschen, ist das funktionierende Zusammenspiel aller daran beteiligten Partner.

Wir als Pflegedienst machen unsere Arbeit dann am besten, wenn wir in gutem Kontakt stehen, sowohl zu den behandelnden Ärzten, von denen wir genaue Informationen über den gesundheitlichen Zustand des Patienten erhalten, als auch zu den Angehörigen, die den Patienten am besten kennen und die uns vertrauen müssen, sowie zu den Sozialleistungsträgern, die die Kostenübernahme gewährleisten.

APIT setzt sich dafür ein, seinen Part da
zu beizutragen, dass dieses Zusammenspiel aller Partner zum Besten des Patienten funktioniert.

  • Angehörige

    Die Angehörigen des Patienten sind unsere wichtigsten und meist die ersten Ansprechpartner. Sie kennen den Patienten seit vielen Jahren, wissen, woran er sich freut, was ihn stört und worauf er sensibel reagiert. Bevor sie ihren schwerkranken Angehörigen unserer Fürsorge übergeben, wollen Sie sichergehen, dass er bei unserem Pflegedienst und unseren Mitarbeitern gut aufgehoben ist.


    Wir legen daher Wert darauf, zu Beginn unserer Arbeit, im Austausch mit den Angehörigen und dem Arzt, unseren Patienten in seinem gesundheitlichen Zustand, seinen Bedürfnissen und Lebensumständen genau kennen zu lernen. So lässt sich klären, was für jeden einzelnen Patienten am besten ist.

  • Krankenhäuser und Ärzte

    Als ambulanter Pflegedienst arbeitet APIT intensiv mit Krankenhäusern und Ärzten zusammen. Ein „direkter Draht“ ist wichtig, um sicherzustellen, dass unsere Patienten beim Wechsel von einer Klinik in die eigene Wohnung jederzeit eine optimale medizinische Versorgung und Pflege erhalten. Damit unsere Mitarbeiter genau wissen, welche pflegerischen Maßnahmen sie ergreifen sollen und worauf sie achten müssen, tauscht sich APIT im Vorfeld ausführlich mit dem behandelnden Arzt aus.


    Die vom Arzt verordneten Leistungen stellen unsere Arbeitsgrundlage dar. Im Auftrag des Patienten wenden wir uns mit diesen Vorgaben an die Pflege- und Krankenkassen und beantragen die Kostenübernahme für unsere Pflegetätigkeit.


    Auch während unserer Arbeit stehen wir in Kontakt mit dem behandelnden Arzt. Denn als Pflegedienst kennen wir den aktuellen Gesundheitszustand unseres Patienten oft am besten. Jede Veränderung seines Zustands dokumentieren wir, um zu gewährleisten, dass unser Patient jeweils genau die medizinische Hilfe erhält, derer er bedarf.

  • Fachfirmen für Medizingerätevertrieb

    Im Bereich der ambulanten Intensivmedizin ist der pflegerische und der medizintechnische Aufwand besonders hoch. 


    Oft lässt sich die Versorgung der Patienten nicht ohne Geräte, etwa zur künstlichen Beatmung, Ernährung oder zur Nierendialyse, sicherstellen. 


    Wir arbeiten eng mit bewährten Fachfirmen zusammen, die medizinische Geräte vertreiben. Sie sorgen für eine fachgerechte Installation der Geräte in der Wohnung des Patienten sowie für deren regelmäßige Wartung.

  • Pflegeversicherungen

    Pflegebedürftigkeit kann für die Betroffenen und für ihre Angehörigen große körperliche, seelische und finanzielle Belastungen mit sich bringen. Seit 1995 gibt es deswegen die Pflegeversicherung als 5. Säule der Sozialversicherungen, neben der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch XI). 


    Sie ist Pflicht sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die von den Krankenkassen getragen werden.

  • Andere Sozialleistungsträger

    Sollten die bewilligten Leistungen der Pflegeversicherung zusammen mit der Eigenleistung des Pflegeversicherten (z. B. Rente) nicht ausreichen, um die Pflege- oder Heimkosten zu decken, besteht die Möglichkeit, Sozialgeld zu beantragen.

Sie haben noch Fragen?


Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns.


Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat, in allen Belangen, beiseite und beantworten gerne all Ihre Fragen persönlich.


BERATUNG

Sie können uns auch gerne ein E-Mail schreiben oder uns telefonisch kontaktieren:


E-Mail:  info@a-pit.de

Telefon:  069 260 988 80



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